§ 10 Schriftliche Prüfungen
Überblick: Schriftliche Prüfungen und ihre Bewertung
Paragraph 10 der Approbationsordnung für Apotheker regelt im Detail, wie die schriftlichen Prüfungen im dritten Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung durchgeführt, bewertet und verwaltet werden. Der Fokus liegt auf Transparenz, Fairness und Vergleichbarkeit.
Ablauf der schriftlichen Prüfung
Die schriftliche Prüfung erfolgt als Aufsichtsarbeit. Du bekommst schriftlich gestellte Fragen – meist im Antwortwahlverfahren (Multiple-Choice).
In der schriftlichen Prüfung hat der Prüfling in Aufsichtsarbeiten schriftlich gestellte Fragen zu beantworten. Er hat dabei anzugeben, welche der mit den Fragen vorgelegten Antworten er für zutreffend hält.
Alle Prüflinge eines Termins erhalten die identischen Prüfungsfragen. Diese müssen allgemein erforderliche Kenntnisse für Apotheker abbilden und zuverlässige, vergleichbare Ergebnisse ermöglichen.
Die Prüfungsfragen stammen aus Fragenpools, die nach bundesweiten Vorgaben zusammengestellt werden.
Anforderungen an die Prüfungsfragen
- Inhalt: Die Themen orientieren sich an dem, „was für den Apotheker allgemein erforderlich“ ist.
- Objektivierung: Die gestellten Fragen müssen eindeutige Antwortmöglichkeiten bieten; für jede Frage wird festgelegt, welche Antwort anerkannt wird.
- Bundeseinheitlichkeit: Gleiche Bedingungen für alle durch identische Fragenstellung.
Fehlerhafte Prüfungsaufgaben
Vor der Bewertung werden alle Prüfungsaufgaben vom Landesprüfungsamt kontrolliert:
Die Prüfungsaufgaben sind durch die Landesprüfungsämter vor der Feststellung des Prüfungsergebnisses darauf zu überprüfen, ob sie, gemessen an den Anforderungen […], offensichtlich fehlerhaft sind.
- Sind Aufgaben „offensichtlich fehlerhaft“, werden sie gestrichen („gelten als nicht gestellt“).
- Die Gesamtzahl der Prüfungsfragen wird entsprechend reduziert.
- Die Streichung darf sich nie nachteilig für den Prüfling auswirken.
Bestehensgrenze und Bewertung
Die Bestehensgrenze ist zweistufig geregelt:
- Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt: Bestanden, wenn die eigene Fehlerquote nicht mehr als 18 % unter dem Durchschnitt aller Teilnehmenden des Termins liegt.
- Absolute Grenze: Alternativ reicht es, wenn mindestens 50 % der Fragen richtig beantwortet wurden.
Notenvergabe (bei Bestehen)
Die Bewertung erfolgt nach Leistung in Prozent richtig beantworteter Fragen, berechnet anhand der für das Bestehen maßgeblichen Mindestzahl:
| Anteil richtig beantworteter Fragen | Note |
|---|---|
| ≥ 75 % | sehr gut |
| ≥ 50 % und < 75 % | gut |
| ≥ 25 % und < 50 % | befriedigend |
| Mindestanzahl, aber < 25 % | ausreichend |
| Unter Mindestanzahl | nicht ausreichend |
Hinweis: Grundlage für die Prozentangaben ist ggf. die reduzierte Anzahl an Fragen (bei Fehlern in der Aufgabenstellung).
Veröffentlichung der Ergebnisse
Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung wird durch das Landesprüfungsamt festgestellt und dem Prüfling unverzüglich mitgeteilt. Dabei sind die Note für den Prüfungsabschnitt und die Noten für die einzelnen Fächer, die Zahl der vom Prüfling in den einzelnen Fächern zutreffend beantworteten Fragen sowie die durchschnittliche Prüfungsleistung anzugeben.
Das heißt: Du bekommst eine differenzierte Rückmeldung über:
- Noten für jede Einzeldisziplin und den Prüfungsabschnitt insgesamt
- die Anzahl der von dir richtig beantworteten Fragen je Fach
- den bundesweiten Durchschnitt der Leistung im gleichen Prüfungstermin.
Der Paragraph regelt Fairness, Transparenz und Vergleichbarkeit der schriftlichen Prüfungen für alle angehenden Apothekerinnen und Apotheker. Bei Unsicherheiten zu Bewertung oder Fragenanzahl ist der genaue Wortlaut maßgeblich – die Regelungen schützen Prüflinge vor Benachteiligungen durch fehlerhafte Prüfungsaufgaben.
Zusammenfassung
§ 10 AAppO stellt sicher, dass die schriftliche Prüfung einheitlich, fachlich korrekt und gerecht verläuft. Die Bewertung orientiert sich am Durchschnitt der Prüfungsleistung oder einer festen Bestehensgrenze, und Fehler im Prüfungsverfahren dürfen sich nie zu deinem Nachteil auswirken. Die detaillierte Benachrichtigung über dein Ergebnis sichert dir volle Transparenz.
Prüfungsfragen
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Frage 1
Wie muss die schriftliche Prüfung im dritten Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung durchgeführt werden, damit die Prüflinge ihre Antworten rechtswirksam abgeben können?
Musterantwort anzeigen
Die schriftliche Prüfung ist als Aufsichtsarbeit durchzuführen. Die Fragen werden schriftlich gestellt (typischerweise im Antwortwahlverfahren). Der Prüfling beantwortet die Fragen schriftlich und muss dabei angeben, welche der mit den Fragen vorgelegten Antworten er für zutreffend hält. Entscheidend ist damit, dass eine eindeutige Zuordnung der gewählten Antwort(en) zu jeder Frage möglich ist und dies unter Aufsicht als Klausurleistung erfolgt.
Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung mit dem Dreischritt „Form der Prüfung – Art der Aufgaben – Art der Antwortabgabe“ und nutze die gesetzliche Formulierung „Aufsichtsarbeit“ sowie „anzugeben, welche Antworten er für zutreffend hält“.
Frage 2
Welcher Grundsatz gilt für die Prüfungsfragen innerhalb eines Prüfungstermins im Hinblick auf Gleichbehandlung und Vergleichbarkeit?
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Innerhalb eines Prüfungstermins müssen alle Prüflinge identische Prüfungsfragen erhalten. Damit soll gewährleistet werden, dass die Prüfung bundeseinheitlich unter gleichen Bedingungen erfolgt und zuverlässige, vergleichbare Ergebnisse ermöglicht. Inhaltlich müssen die Fragen zudem das abbilden, was „für den Apotheker allgemein erforderlich“ ist.
Examens-Tipp: Wenn nach Fairness gefragt wird, nenne zuerst die identischen Fragen (Gleichbehandlung) und leite daraus Vergleichbarkeit/Transparenz ab; als inhaltlichen Maßstab bring „allgemein erforderlich“.
Frage 3
Welche Anforderungen werden an die Gestaltung von Antwortwahlfragen gestellt, damit die Bewertung objektiv und einheitlich erfolgen kann?
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Die Fragen müssen so gestaltet sein, dass eine Objektivierung der Bewertung möglich ist: Es müssen eindeutige Antwortmöglichkeiten vorliegen, und es wird für jede Frage festgelegt, welche Antwort anerkannt wird. Dadurch wird eine einheitliche Korrektur und Vergleichbarkeit der Ergebnisse sichergestellt, insbesondere im Antwortwahlverfahren.
Examens-Tipp: Bei MC-Fragen immer das Stichwort „Objektivierung“ bringen: eindeutige Optionen + vorher festgelegte anerkannte Antwort = einheitliche Bewertung.
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