§ 9 Bewertung
Wesentliche Bewertungsmaßstäbe, Notensystem und Gesamtnotenbildung
§ 9 AAppO legt fest, wie Prüfungsleistungen im Pharmaziestudium benotet und wie die Gesamtnote der Pharmazeutischen Prüfung gebildet wird. Das betrifft alle drei Staatsexamina und ist für jede angehende Apothekerin und jeden angehenden Apotheker grundlegend.
Notenskala und Bedeutungen
Bewertet wird nach einem numerischen 5er-Notensystem. Die genaue Bedeutung der Notenstufen ist im Gesetz geregelt:
“sehr gut” (1) = eine hervorragende Leistung
“gut” (2) = eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt
“befriedigend” (3) = eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen gerecht wird
“ausreichend” (4) = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt
“nicht ausreichend” (5) = eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt
Wichtig: Die Note 5 (“nicht ausreichend”) ist nicht bestanden.
Ermittlung der Prüfungsabschnittsnote
Jeder Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung besteht aus mehreren Prüfungsfächern. Die Abschnittsnote ergibt sich aus dem einfachen Durchschnitt der Einzelnoten dieser Fächer. Runde hierbei nicht vorab, sondern erst am Ende nach Absatz 4.
Berechnung der Gesamtnote
Die Pharmazeutische Prüfung besteht aus drei Abschnitten. Für die Berechnung der Gesamtnote werden die Einzelnoten unterschiedlich gewichtet:
- Die Note (Zahlenwert) für den Ersten Abschnitt wird mit zwei, die Note (Zahlenwert) für den Zweiten Abschnitt mit drei und die Note (Zahlenwert) für den Dritten Abschnitt mit zwei vervielfältigt.
- Die Summe aus den nach Buchstabe a gewonnenen Zahlen wird durch sieben geteilt.
Eine anschauliche Darstellung:
| Abschnitt | Gewichtung |
|---|---|
| Erster Abschnitt | × 2 |
| Zweiter Abschnitt | × 3 |
| Dritter Abschnitt | × 2 |
| Gesamt | / 7 |
Beispielrechnung: Angenommen, die Noten sind: 1. Abschnitt: 2,3 2. Abschnitt: 2,0 3. Abschnitt: 1,7
Berechnung: (2,3 × 2) + (2,0 × 3) + (1,7 × 2) = 4,6 + 6,0 + 3,4 = 14,0 14,0 / 7 = 2,00 (Gesamtnote)
Notenvergabe: Zahlenwert und verbale Bewertung
Die Noten der Abschnitte und die Gesamtnote werden bis auf die zweite Dezimalstelle berechnet:
“sehr gut” bei einem Zahlenwert bis 1,5 “gut” bei einem Zahlenwert über 1,5 bis 2,5 “befriedigend” bei einem Zahlenwert über 2,5 bis 3,5 “ausreichend” bei einem Zahlenwert über 3,5 bis 4,0
Die Zahlenwerte werden eins zu eins ins Zeugnis übernommen. Nur bei einer Gesamtnote bis 4,0 ist die Prüfung bestanden.
Die korrekte Berechnung und Zuordnung der Noten ist essentiell:
- Für das Bestehen jedes Prüfungsabschnitts.
- Für das Endergebnis und ggf. spätere Bewerbungsverfahren.
Ein Fehler in der Notenberechnung oder Bewertung kann den Abschluss oder Zugang zum Beruf beeinträchtigen!
Zusammenfassung
§ 9 AAppO regelt transparent und nachvollziehbar, wie die Leistungen im Pharmaziestudium benotet werden. Versteht man das System und die Gewichtungen, kann man seine Prüfungsstrategie gezielt anpassen und Fehler bei der Notenberechnung vermeiden. Die Gesamtnote ist das Ergebnis aller Prüfungsabschnitte, fair gewichtet und für alle nachvollziehbar dokumentiert.
Prüfungsfragen
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Frage 1
Wie ermitteln Sie die Note eines Prüfungsabschnitts, wenn dieser aus mehreren Prüfungsfächern besteht?
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Die Note eines Prüfungsabschnitts wird als einfacher Durchschnitt der Einzelnoten (Zahlenwerte) der jeweiligen Prüfungsfächer gebildet. Maßgeblich ist, dass zunächst die Einzelnoten der Fächer addiert und durch die Anzahl der Fächer geteilt wird. Eine Rundung erfolgt dabei nicht „zwischendurch“, sondern erst am Ende nach den gesetzlichen Rundungs- bzw. Darstellungsregeln (Berechnung bis zur zweiten Dezimalstelle).
Examens-Tipp: Antworte strukturiert: erst „Bildung der Abschnittsnote = arithmetisches Mittel“, dann den prüfungsrelevanten Zusatz bringen: nicht vorab runden, sondern erst am Ende (bis zur zweiten Dezimalstelle).
Frage 2
Nach welchem System werden Prüfungsleistungen im Pharmaziestudium bewertet, und welche Note führt sicher zum Nichtbestehen?
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Bewertet wird nach einem numerischen 5er-Notensystem mit den Stufen 1 bis 5:
- „sehr gut“ (1) = hervorragende Leistung
- „gut“ (2) = erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen
- „befriedigend“ (3) = in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen gerecht
- „ausreichend“ (4) = trotz Mängeln noch den Anforderungen genügend
- „nicht ausreichend“ (5) = wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügend
Die Note 5 („nicht ausreichend“) bedeutet, dass die Leistung nicht bestanden ist.
Examens-Tipp: In der Prüfung punktest du, wenn du die verbalen Definitionen kurz mitlieferst (nicht nur die Zahlen) und klar sagst: 5 = nicht bestanden.
Frage 3
Wie wird die Gesamtnote der Pharmazeutischen Prüfung rechnerisch aus den drei Prüfungsabschnitten gebildet?
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Für die Gesamtnote werden die Abschnittsnoten (jeweils als Zahlenwert) unterschiedlich gewichtet:
- Die Note des Ersten Abschnitts wird mit 2 vervielfältigt.
- Die Note des Zweiten Abschnitts wird mit 3 vervielfältigt.
- Die Note des Dritten Abschnitts wird mit 2 vervielfältigt.
Anschließend werden diese gewichteten Werte addiert und die Summe wird durch 7 geteilt (weil 2 + 3 + 2 = 7). Das Ergebnis ist die Gesamtnote als Zahlenwert (Berechnung bis zur zweiten Dezimalstelle).
Examens-Tipp: Sag im mündlichen Teil ruhig die Rechenregel als Formel: (1.×2 + 2.×3 + 3.×2) / 7. Das zeigt sofort, dass du das System verstanden hast.
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