§ 25 Gesundheitsuntersuchungen
Anspruch, Inhalt und Organisation ärztlicher Gesundheitsuntersuchungen für Erwachsene
§ 25 SGB V regelt ausdrücklich den Anspruch gesetzlich Versicherter ab 18 Jahren auf verschiedene ärztliche Gesundheitsuntersuchungen und deren Rahmenbedingungen. Ziel ist Früherkennung und Prävention bevölkerungsmedizinisch relevanter Erkrankungen und Risiken.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Alle Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erhalten:
- Gesundheitsuntersuchungen, die an das jeweilige Alter, Geschlecht und die Zielgruppe angepasst sind.
- Beratung zur Prävention, Erfassung und Bewertung von gesundheitlichen Risiken und Belastungen.
Was ist Inhalt der Gesundheitsuntersuchungen?
Diese ärztlichen Gesundheitsuntersuchungen dienen mehreren Zwecken:
- Früherkennung bevölkerungsmedizinisch bedeutsamer Krankheiten
- Bewertung gesundheitlicher Risiken und Belastungen
- Präventionsorientierte Beratung, insbesondere auch zur Veränderung gesundheitsbezogener Verhaltensweisen (z. B. Bewegung, Ernährung)
- Überprüfung des Impfstatus gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO, siehe § 20 Abs. 2 IfSG)
Die Untersuchungen umfassen, sofern medizinisch angezeigt, eine Präventionsempfehlung für Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Absatz 5.
Das bedeutet: Bei Bedarf stellt die Ärztin/der Arzt eine Bescheinigung mit Empfehlungen für z. B. Bewegungsförderung (angeboten von Sportvereinen/Fitnessstudios) oder ausgewogene Ernährung aus.
Spezieller Anspruch: Krebsvorsorgeuntersuchungen
Versicherte ab 18 Jahren haben ausdrücklich auch Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen.
Voraussetzungen für die Untersuchungen
Nicht jede Maßnahme kann beliebig angeboten werden. Die Untersuchungen sind laut Gesetz an folgende Voraussetzungen gebunden:
- Es muss eine wirksame Behandlung der erfassten Krankheit möglich sein oder
- Verhaltensbezogene Prävention nach § 20 Abs. 5 SGB V (bspw. Raucherentwöhnung) muss relevant zur Risikoreduktion sein
- Der Erkrankungsprozess muss durch diagnostische Maßnahmen im Frühstadium erfassbar sein
- Die Zeichen der Krankheit müssen eindeutig medizinisch-technisch bestimmbar sein
- Es müssen ausreichend Ärzte und Einrichtungen für Diagnostik und Behandlung vorhanden sein
Wenn unzureichende Erkenntnisse bestehen, kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zunächst Erprobungen per Richtlinie beschließen.
Rolle des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Kassenärztlichen Vereinigung
Der G-BA legt in verbindlichen Richtlinien (nach § 92 SGB V) konkret fest:
- Inhalt, Art und Umfang der Untersuchungen
- Voraussetzungen zu Durchführung und Qualitätssicherung
- Zielgruppen, Altersgrenzen, Durchführungshäufigkeit
Die Kombination von allgemeiner Gesundheitsuntersuchung und Krebsvorsorge wird angestrebt, „soweit berufsrechtlich zulässig“, also wenn das jeweils verantwortliche Berufsrecht es erlaubt.
Die Untersuchungen nach Absatz 1 und 2 sollen, soweit berufsrechtlich zulässig, zusammen angeboten werden.
Bestimmte Früherkennungsuntersuchungen, z. B. infolge neuer Erkenntnisse aus dem Strahlenschutzbereich, werden zeitnah auf Nutzen beurteilt.
Qualitätssicherung: Genehmigung und Auswahl der Durchführenden
Die Qualität der Untersuchungen ist von hoher Bedeutung:
- Wenn komplexere Anforderungen bestehen (z. B. mehrere Fachgebiete, Mindestuntersuchungszahlen, spezielle Technik oder qualifiziertes Personal), ist eine Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung erforderlich.
- Auswahl der Ärzte erfolgt nach Qualifikation und geeigneter räumlicher Zuordnung; dies sichert eine bedarfsgerechte Versorgung.
Die Genehmigung zur Durchführung der Früherkennungsuntersuchungen kann befristet und mit für das Versorgungsziel notwendigen Auflagen erteilt werden.
Zusammengefasst
- Versicherte ≥18 Jahre haben Anspruch auf Gesundheits-, Präventions- und (Krebs-)Früherkennungsuntersuchungen.
- Die Untersuchungen orientieren sich an medizinischen Notwendigkeiten, Zielgruppen und verbindlichen Vorgaben des G-BA.
- Neben Diagnostik steht auch präventionsorientierte Beratung im Fokus, einschließlich Hinweise zur Lebensstiländerung.
- Durchführung wird an Qualitätsanforderungen geknüpft und – falls nötig – nur mit Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung erlaubt.
- Neue/kritische Methoden werden nach bundeseinheitlichen Standards geprüft und implementiert.
Als Apotheker/in sind Sie häufig erste Anlaufstelle für Fragen zur Prävention und Früherkennung. Das Wissen um den Anspruch und Umfang dieser Leistungen erleichtert Beratung und Lotsenfunktion – z. B. bei der Empfehlung regelmäßiger Gesundheitschecks, Impfstatus-Checks oder gezielter Präventionsangebote.
Prüfungsfragen
💡 Tipp: Weitere kursbegleitende Karteikarten für Recht & Praxis gibt es auf Repetico!
Frage 1
Welche Personengruppe hat in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung und Prävention, und woran sollen sich diese Untersuchungen orientieren?
Musterantwort anzeigen
Anspruchsberechtigt sind alle gesetzlich Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Gesundheitsuntersuchungen sollen dabei nicht „schematisch“ erfolgen, sondern an Alter, Geschlecht und Zielgruppe angepasst sein. Zusätzlich umfasst der Anspruch eine Beratung zur Prävention einschließlich der Erfassung und Bewertung gesundheitlicher Risiken und Belastungen, also eine präventionsorientierte Ausrichtung über reine Diagnostik hinaus.
Examens-Tipp: Antworte strukturiert: erst „Wer?“ (Versicherte ab 18), dann „Woran orientiert?“ (Alter/Geschlecht/Zielgruppe) und zum Schluss kurz den Präventions- und Beratungsfokus erwähnen – das zeigt, dass du nicht nur die Anspruchsberechtigung, sondern auch die Systematik verstanden hast.
Frage 2
Welche zentralen Inhalte gehören typischerweise zu den ärztlichen Gesundheitsuntersuchungen für Erwachsene im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung?
Musterantwort anzeigen
Zu den zentralen Inhalten gehören insbesondere:
- Früherkennung bevölkerungsmedizinisch bedeutsamer Krankheiten
- Erfassung, Bewertung und Einordnung gesundheitlicher Risiken und Belastungen
- präventionsorientierte Beratung, ausdrücklich auch mit Blick auf die Veränderung gesundheitsbezogener Verhaltensweisen (z. B. Bewegung, Ernährung)
- Überprüfung des Impfstatus nach den Empfehlungen der STIKO
Außerdem können die Untersuchungen – sofern medizinisch angezeigt – eine Präventionsempfehlung für Leistungen der verhaltensbezogenen Prävention enthalten; hierfür kann eine ärztliche Empfehlung/Bescheinigung ausgestellt werden.
Examens-Tipp: Wenn du Inhalte aufzählst, nenne mindestens die vier Kernpunkte: Früherkennung, Risiken/Belastungen, Beratung (Verhaltensänderung) und Impfstatus-Check. Das deckt die typischen Prüfungsanker ab.
Frage 3
Unter welchen Bedingungen darf eine Früherkennungsuntersuchung in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen werden, wenn es um Krankheiten mit potenziell schwerem Verlauf geht?
Musterantwort anzeigen
Eine Früherkennungsuntersuchung ist an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Typische Bedingungen sind:
- Es muss eine wirksame Behandlung der erfassten Krankheit möglich sein oder verhaltensbezogene Prävention muss zur Risikoreduktion relevant sein.
- Der Erkrankungsprozess muss durch diagnostische Maßnahmen im Frühstadium erfassbar sein.
- Die Krankheitszeichen müssen eindeutig medizinisch-technisch bestimmbar sein.
- Es müssen ausreichend Ärzte und Einrichtungen für Diagnostik und Behandlung zur Verfügung stehen.
Sind die Erkenntnisse noch unzureichend, kann der Gemeinsame Bundesausschuss zunächst Erprobungen in Richtlinien vorsehen.
Examens-Tipp: In der mündlichen Prüfung wirkt es souverän, wenn du die Bedingungen in eine Logik bringst: „Nutzen“ (Therapie/Prävention), „Machbarkeit“ (Früherfassung/Bestimmbarkeit) und „Versorgungsrealität“ (Ärzte/Einrichtungen) – und dann kurz den G‑BA mit Erprobung erwähnst.
Fehler entdeckt oder eine Idee? Wir verbessern die Inhalte laufend. Melde es uns gerne über dieses Formular ❤️ Unter allen hilfreichen Einsendungen verlosen wir jeweils im Januar und Juli 50 € (Teilnahmebedingungen).
Teile der Inhalte dieser Seite wurden mithilfe von KI-Systemen erstellt. Trotz sorgfältiger Prüfung und Moderation können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wichtige Informationen sollten stets anhand offizieller Quellen verifiziert werden. Gefundene Fehler können gerne über das Feedback-Formular gemeldet werden.