AAppO - Approbationsordnung für Apotheker

§ 17 Erster Abschnitt

  1. Der Erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer: I. Allgemeine, anorganische und organische Chemie, II. Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und der Humanbiologie, III. Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre, IV. Grundlagen der pharmazeutischen Analytik.

  2. Die Prüfungen finden an vier Tagen in der Reihenfolge des Absatzes 1 statt. Die Prüfung dauert an den beiden ersten Tagen je zweieinhalb Stunden und an den folgenden beiden Tagen je zwei Stunden. Die Anzahl der in der Aufsichtsarbeit zu beantwortenden Fragen und ihre Verteilung auf die einzelnen Fächer ergeben sich aus der Anlage 12.

  3. Die Fragen müssen auf den in der Anlage 13 festgelegten Prüfungsstoff abgestellt sein.

Aufbau und Inhalte des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung

Paragraph 17 der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) regelt konkret, in welchen Fächern, über welchen Zeitraum und in welchem Ablauf der Erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung absolviert wird. Er definiert damit die fachlichen Schwerpunkte und sorgt für Transparenz hinsichtlich Umfang und Struktur der ersten großen Hürde auf dem Weg zur Approbation.

Die vier Prüfungsfächer

Im Kern gliedert § 17 die Prüfung in vier eigenständige Fächer:

  • Allgemeine, anorganische und organische Chemie
  • Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und der Humanbiologie
  • Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre
  • Grundlagen der pharmazeutischen Analytik

Damit werden zentrale naturwissenschaftliche Grunddisziplinen abgedeckt, die sowohl für das weitere Studium als auch den späteren Berufsalltag als Apotheker*in relevant sind.

Der Erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer…

Prüfungsablauf: Zeitlicher Rahmen und Reihenfolge

Die schriftlichen Prüfungen finden an vier aufeinanderfolgenden Tagen statt. Die Reihenfolge der Fächer gibt das Gesetz verbindlich vor: Es wird exakt in der Reihenfolge geprüft, in der die Fächer in Absatz 1 genannt sind.

  • Tag 1: Chemie (2,5 Stunden)
  • Tag 2: Biologie/Humanbiologie (2,5 Stunden)
  • Tag 3: Physik/physikalische Chemie/Arzneiformenlehre (2 Stunden)
  • Tag 4: Analytik (2 Stunden)

Die erste Hälfte der Prüfungstage wird jeweils mit zweieinhalb Stunden angesetzt, danach folgt an den verbleibenden zwei Tagen eine Zwei-Stunden-Klausur.

Die Prüfungen finden an vier Tagen in der Reihenfolge des Absatzes 1 statt…

TippGut zu wissen

Die konkrete Anzahl der zu beantwortenden Fragen und deren Verteilung auf die Teilgebiete sind nicht Teil des Gesetzestexts selbst, sondern werden jeweils in Anlage 12 der AAppO festgelegt. Die genauen Inhalte (Prüfungsstoff) richten sich nach Anlage 13 der AAppO.

Prüfungsinhalte und Prüfungsstoff

Die Prüfungsfragen dürfen sich nur auf den von der AAppO genau bestimmten Stoff beziehen. § 17 Absatz 3 stellt klar:

Die Fragen müssen auf den in der Anlage 13 festgelegten Prüfungsstoff abgestellt sein.

Das heißt, sämtliche Prüfungsaufgaben werden ausschließlich aus den Themengebieten gestellt, die in Anlage 13 verbindlich aufgeführt sind. Dies sorgt für Planungssicherheit und Nachvollziehbarkeit.

Zusammenfassung

§ 17 der AAppO macht den Ablauf und die inhaltliche Gliederung des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung vollständig transparent. Für Studierende heißt das: Es ist klar definiert,

  • welche Fächer geprüft werden,
  • in welcher Reihenfolge und
  • in welchem Zeitumfang diese Prüfungen abgelegt werden,
  • wie sich die inhaltliche Abgrenzung und Schwerpunktsetzung (laut Anlagen) gestaltet.

Darüber hinaus sind Umfang und Prüfungsstoff explizit nachlesbar, was eine gezielte und strukturierte Prüfungsvorbereitung ermöglicht. Damit ist der Weg zu einer erfolgreichen ersten Staatsprüfung deutlich vorgezeichnet.

Prüfungsfragen

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Frage 1

Welche Fächer werden im Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung geprüft?

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Der Erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erstreckt sich nach § 17 AAppO auf vier Fächer:

  • Allgemeine, anorganische und organische Chemie
  • Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und der Humanbiologie
  • Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre
  • Grundlagen der pharmazeutischen Analytik

Damit ist der Umfang fachlich festgelegt; es handelt sich um vier eigenständige naturwissenschaftliche Grundlagenfächer, die verbindlich Prüfungsgegenstand sind.

Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung sauber als Aufzählung und orientiere dich eng am Gesetzeswortlaut („erstreckt sich auf folgende Fächer …“). Das wirkt sicherer, als die Fächer nur sinngemäß zu umschreiben.

Frage 2

Wie ist der zeitliche Ablauf der schriftlichen Prüfungen im Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung geregelt?

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Nach § 17 AAppO finden die schriftlichen Prüfungen im Ersten Abschnitt an vier Tagen statt, und zwar an vier aufeinanderfolgenden Tagen. Für diese Tage sind außerdem die Bearbeitungszeiten festgelegt:

  • an den ersten beiden Tagen jeweils zweieinhalb Stunden,
  • an den folgenden zwei Tagen jeweils zwei Stunden.

Damit ist der zeitliche Rahmen der Klausuren gesetzlich verbindlich vorgegeben.

Examens-Tipp: Strukturiere deine Antwort immer in „Anzahl der Tage“ und „Dauer pro Tag“. Wenn du zusätzlich die konkrete Zuordnung der Zeiten zu den Tagen (2,5 h / 2,5 h / 2 h / 2 h) nennst, punktest du mit Klarheit.

Frage 3

Nach welcher Vorgabe bestimmt sich die Reihenfolge der Fächer an den Prüfungstagen im Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung?

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Die Reihenfolge der Prüfungen ist nach § 17 AAppO verbindlich vorgegeben: Die Prüfungen finden an vier Tagen in der Reihenfolge statt, in der die Fächer in Absatz 1 genannt sind.

Das bedeutet, die Prüfungsreihenfolge ergibt sich unmittelbar aus der gesetzlichen Aufzählung der vier Fächer in § 17 Absatz 1; eine abweichende Reihenfolge ist nicht vorgesehen.

Examens-Tipp: Sag in der mündlichen Prüfung explizit „in der Reihenfolge des Absatzes 1“. Das ist die juristisch saubere Begründung und zeigt, dass du die Normstruktur verstanden hast.

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