BApO - Bundes-Apothekerordnung

§ 13 Strafen

Wer den Apothekerberuf ausübt, solange durch vollziehbare Verfügung das Ruhen der Approbation angeordnet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Bedeutung und Zielsetzung

§ 13 BApO klärt eindeutig, was passiert, wenn jemand trotz einer angeordneten Ruhensanordnung der Approbation weiter als Apotheker*in tätig ist: Es handelt sich um eine Straftat. Damit ist der Paragraph ein wesentliches Instrument zur Durchsetzung der Berufsunfähigkeit in bestimmten Situationen und dient dem Schutz der Patientensicherheit sowie der Integrität des Berufsstandes.

Was ist eine “vollziehbare Verfügung” zum “Ruhen der Approbation”?

Mit vollziehbarer Verfügung ist gemeint, dass eine zuständige Behörde, zum Beispiel ein Landesamt für Gesundheit, durch eine behördliche Entscheidung das Ruhen der Approbation angeordnet hat. Die Approbation bleibt dabei bestehen, aber sämtliche mit ihr verbundenen Rechte ruhen vorübergehend. Gründe für eine solche Anordnung können zum Beispiel der Verdacht auf schwerwiegende Verstöße, fehlende gesundheitliche Eignung oder strafrechtliche Ermittlungen sein.

Praktische Relevanz in der Berufsausübung

Wer den Apothekerberuf ausübt, solange durch vollziehbare Verfügung das Ruhen der Approbation angeordnet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Wer also weiterhin pharmazeutische Tätigkeiten wie die Abgabe von Arzneimitteln, Beratung oder Rezeptur vornimmt, obwohl die Approbation ruht, macht sich strafbar.

Hintergrund ist, dass während der Dauer des Ruhens keine Tätigkeiten erfolgen dürfen, die die Approbation voraussetzen. Das betrifft nicht nur den Apothekenleiter, sondern ebenso alle angestellten Apotheker*innen.

Voraussetzungen für die Strafbarkeit

Um nach § 13 BApO strafbar zu sein, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Es besteht eine vollziehbare behördliche Anordnung über das Ruhen der Approbation.
  2. Die betroffene Person übt dennoch den Apothekerberuf aus.
  3. Das Verhalten geschieht während der Dauer der Ruhensanordnung.

Dabei ist unerheblich, ob jemand die Apotheke selbst betreibt oder “nur” als angestellter Apothekerin tätig wird.

Strafmaß und Rechtsfolgen

Das Gesetz sieht als Sanktion entweder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Die Auswahl und Höhe der Strafe richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und wird durch das Strafgericht festgelegt.

TippWichtig für die Praxis

Bereits jede pharmazeutische Tätigkeit im Sinne der Berufsausübung ist strafbewehrt, wenn das Ruhen der Approbation angeordnet wurde – unabhängig vom Umfang oder der Rolle (z. B. Vertretung, Aushilfe). Die Kenntnis von der Anordnung ist dabei regelmäßig vorauszusetzen!

Übersicht: Was fällt unter Berufsausübung?

Handlung Erlaubt während Ruhens?
Abgabe von Arzneimitteln Nein
Beratung von Patient*innen Nein
Herstellung/Rezeptur Nein
Organisatorische Leitungsaufgaben Nein

Zusammenfassung

§ 13 BApO stellt klar: Wer trotz einer angeordneten Ruhensanordnung der Approbation weiterarbeitet, begeht eine Straftat. Für Apotheker*innen ist es deshalb zwingend, bei erteiltem Ruhen der Approbation jegliche Berufsausübung sofort einzustellen und erst wieder nach erfolgter Aufhebung der Anordnung (z. B. nach Klärung der Vorwürfe) tätig zu werden.

Prüfungsfragen

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Frage 1

Unter welchen Voraussetzungen macht sich eine Apothekerin oder ein Apotheker strafbar, wenn die zuständige Behörde die Ausübung des Berufs vorübergehend untersagt hat?

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Strafbar ist, wer den Apothekerberuf ausübt, obwohl durch eine vollziehbare Verfügung das Ruhen der Approbation angeordnet ist.

Dazu müssen insbesondere drei Punkte erfüllt sein:

  • Es liegt eine behördliche Anordnung vor, die vollziehbar ist (also wirksam durchsetzbar) und das Ruhen der Approbation betrifft.
  • Die betroffene Person übt dennoch den Apothekerberuf aus, also nimmt Tätigkeiten vor, die eine Approbation voraussetzen (z. B. Abgabe von Arzneimitteln, Beratung, Rezeptur, Leitungs- bzw. apothekerliche Organisationsaufgaben).
  • Die Berufsausübung erfolgt während der Dauer der Ruhensanordnung.

Dabei ist unerheblich, ob die Person Apothekenleiterin/Apothekenleiter ist oder „nur“ als angestellte Apothekerin/angestellter Apotheker tätig wird: Jede Berufsausübung trotz ruhender Approbation erfüllt den Straftatbestand.

Examens-Tipp: Strukturiere die Antwort in der Prüfung als „1) vollziehbare Ruhensanordnung, 2) trotzdem Berufsausübung, 3) Zeitraum“. Danach bring ein konkretes Beispiel (z. B. Beratung oder Abgabe) und sag ausdrücklich, dass es auch Angestellte/Aushilfen trifft.

Frage 2

Welche Rechtsfolgen muss eine betroffene Person erwarten, wenn sie trotz behördlich angeordnetem Ruhen weiterhin apothekerliche Tätigkeiten ausführt?

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Die Rechtsfolge ist eine strafrechtliche Sanktion: Wer den Apothekerberuf ausübt, obwohl durch vollziehbare Verfügung das Ruhen der Approbation angeordnet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Welche der beiden Sanktionen verhängt wird und in welcher Höhe, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und wird vom Strafgericht festgelegt.

Examens-Tipp: Nenne das Strafmaß wortlautnah („Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe“) und mach klar: Das ist nicht nur berufsrechtlich, sondern strafrechtlich relevant.

Frage 3

Wie wirkt sich eine behördliche Anordnung zum Ruhen der Approbation auf die Berechtigung aus, apothekerliche Tätigkeiten auszuüben?

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Beim Ruhen der Approbation bleibt die Approbation als solche zwar bestehen, aber sämtliche mit ihr verbundenen Rechte ruhen vorübergehend. Praktisch bedeutet das: Während der Dauer der Ruhensanordnung dürfen keine Tätigkeiten ausgeübt werden, die eine Approbation voraussetzen.

Dazu zählen insbesondere:

  • Abgabe von Arzneimitteln
  • Beratung von Patientinnen und Patienten
  • Herstellung/Rezeptur
  • apothekerliche organisatorische Leitungsaufgaben

Wer solche Tätigkeiten trotz Ruhens ausführt, handelt nicht nur unzulässig, sondern macht sich strafbar.

Examens-Tipp: Arbeite in der Prüfung den Unterschied heraus: „Approbation existiert weiter“ vs. „Rechte daraus sind vorübergehend suspendiert“. Das zeigt, dass du das Institut des Ruhens verstanden hast.

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