§ 20 Antrag auf Approbation
Antragstellung auf Approbation: Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Paragraph 20 der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) konkretisiert, welche formalen Unterlagen für den Antrag auf Approbation zwingend vorgelegt werden müssen und wie das Verfahren abläuft. Im Zentrum stehen die erforderlichen Nachweise zur persönlichen Eignung und zum erfolgreichen Abschluss der pharmazeutischen Ausbildung.
Zuständigkeit der Behörde
Der Approbationsantrag muss bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes gestellt werden, in dem der Dritte Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bestanden wurde.
Der Antrag auf Erteilung der Approbation als Apotheker ist an die zuständige Behörde des Landes zu richten, in dem der Antragsteller den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bestanden hat.
Erforderliche Unterlagen laut § 20 Abs. 1 AAppO
Folgende Dokumente sind dem Antrag ausnahmslos beizufügen:
- Kurzgefasster Lebenslauf: Übersicht über beruflichen und schulischen Werdegang.
- Geburtsurkunde: Nachweis über die eigene Geburt; bei Verheirateten zusätzlich die Eheurkunde.
- Identitätsnachweis: (z. B. Personalausweis/Reisepass).
- Amtliches Führungszeugnis: Darf frühestens einen Monat vor Vorlage ausgestellt sein. Hierdurch wird die persönliche Zuverlässigkeit belegt.
- Erklärung zu Strafverfahren: Schriftliche Angabe, ob gegen die Antragstellerin/den Antragsteller ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist.
- Ärztliche Bescheinigung über gesundheitliche Eignung: Nicht älter als ein Monat, muss die gesundheitliche Befähigung zur Ausübung des Apothekerberufs bestätigen.
- Zeugnis über das Bestehen der Pharmazeutischen Prüfung (letzter Abschnitt).
Werden diese Unterlagen nicht vollständig eingereicht, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern. Fehlende Dokumente werden in jedem Fall von der Behörde nachgefordert.
Sprachliche Anforderungen und Übersetzungen
Dokumente, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden. Die Behörde kann bei Bedarf weitere Nachweise, z.B. zur Echtheit von Urkunden oder zur bisherigen Tätigkeit, verlangen.
Soweit die Nachweise nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, sind sie zusätzlich in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
Eine Ausnahme betrifft spezielle pharmazeutische Diplome und Prüfungszeugnisse im Sinne der Bundes-Apothekerordnung, für die diese Zusatz-Nachweise nicht gefordert werden.
Fristen für die behördliche Entscheidung
Die zuständige Behörde muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach vollständigem Eingang aller vorgeschriebenen Unterlagen entscheiden. Fällt der Antrag unter § 81a Aufenthaltsgesetz (Aufenthaltstitel für Fachkräfte), gilt eine verkürzte Frist von zwei Monaten.
Die zuständige Behörde bestätigt … binnen eines Monats nach Eingang des Antrags den Antragseingang und den Empfang der Unterlagen und teilt ihm oder ihr mit, welche Unterlagen fehlen.
Die Antragsteller:innen erhalten damit innerhalb eines Monats eine Eingangsbestätigung und ggf. eine Benachrichtigung darüber, welche Unterlagen noch einzureichen sind.
Überblick: Verfahrensablauf und Zuständigkeiten
| Schritt | Was ist zu tun? | Wer ist zuständig? | Wichtige Frist(en) |
|---|---|---|---|
| Antrag stellen | Alle Unterlagen vollständig einreichen | Antragsteller*in | – |
| Eingang bestätigen | Bestätigung & evtl. Nachforderung fehlender Unterlagen | Behörde | 1 Monat |
| Entscheidung | Prüfung und Entscheidung über Approbationserteilung | Behörde | 3 Monate (regulär) 2 Monate (§ 81a AufenthG) |
Zusammenfassung
§ 20 AAppO regelt klar, welche formalen Unterlagen und Nachweise für einen Approbationsantrag nach bestandenem Dritten Prüfungsabschnitt vorzulegen sind. Wichtig ist die Vollständigkeit aller Unterlagen und die Einhaltung der Fristen seitens Behörde und Antragsteller*in. Werden die genannten Anforderungen erfüllt, sorgt das Verfahren für eine zügige und rechtssichere Abwicklung der Approbation als Apothekerin oder Apotheker.
Prüfungsfragen
💡 Tipp: Weitere kursbegleitende Karteikarten für Recht & Praxis gibt es auf Repetico!
Frage 1
Wo müssen Sie den Antrag auf Erteilung der Approbation als Apotheker stellen, wenn Sie den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bestanden haben?
Musterantwort anzeigen
Der Antrag ist an die zuständige Behörde desjenigen Bundeslandes zu richten, in dem der Antragsteller den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bestanden hat. Maßgeblich ist damit nicht der Wohnsitz oder der spätere Arbeitsort, sondern der Ort bzw. das Bundesland des bestandenen dritten Prüfungsabschnitts.
Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung möglichst mit dem klaren Anknüpfungspunkt „Land des bestandenen Dritten Prüfungsabschnitts“. Damit zeigst du, dass du die Zuständigkeitsregel sicher beherrschst und nicht Wohnsitz/Arbeitsort vermischst.
Frage 2
Welche Anforderungen gelten bei der Einreichung von Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind?
Musterantwort anzeigen
Nach § 20 AAppO gilt: Soweit die Nachweise nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen sie zusätzlich in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden. Ziel ist, dass die Behörde die Nachweise rechtssicher prüfen kann. Außerdem kann die Behörde bei Bedarf weitere Nachweise verlangen, etwa zur Echtheit von Urkunden oder zur bisherigen Tätigkeit; für bestimmte pharmazeutische Diplome und Prüfungszeugnisse im Sinne der Bundes-Apothekerordnung wird diese zusätzliche Nachweisführung jedoch nicht gefordert.
Examens-Tipp: Sag in der Prüfung zuerst den Kernsatz „beglaubigte Übersetzung“ und ergänze dann, dass die Behörde bei Bedarf zusätzliche Echtheits-/Tätigkeitsnachweise verlangen kann. Das wirkt praxisnah und juristisch sauber.
Frage 3
Welche zeitliche Vorgabe gilt für das amtliche Führungszeugnis, das dem Antrag beizufügen ist?
Musterantwort anzeigen
Das amtliche Führungszeugnis darf frühestens einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein. Es dient als Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit im Rahmen der Approbationsbeantragung.
Examens-Tipp: Merke dir „nicht älter als ein Monat“ als Prüfschlüssel. Wenn du zusätzlich sagst, dass es der Beurteilung der Zuverlässigkeit dient, wirkt die Antwort nicht wie reines Auswendiglernen.
Fehler entdeckt oder eine Idee? Wir verbessern die Inhalte laufend. Melde es uns gerne über dieses Formular ❤️ Unter allen hilfreichen Einsendungen verlosen wir jeweils im Januar und Juli 50 € (Teilnahmebedingungen).
Teile der Inhalte dieser Seite wurden mithilfe von KI-Systemen erstellt. Trotz sorgfältiger Prüfung und Moderation können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wichtige Informationen sollten stets anhand offizieller Quellen verifiziert werden. Gefundene Fehler können gerne über das Feedback-Formular gemeldet werden.