§ 22c Eignungsprüfung
Überblick
§ 22c AAppO regelt die Rahmenbedingungen der Eignungsprüfung für Apothekerinnen und Apotheker aus dem Ausland. Ziel der Prüfung ist es sicherzustellen, dass die Bewerber in jenen Fächern, in denen wesentliche Unterschiede zu einer deutschen pharmazeutischen Ausbildung bestehen, die zur Berufsausübung als Apotheker erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.
Ziel und Gegenstand der Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung ist kein umfassendes Staatsexamen, sondern bezieht sich gezielt auf die Fächer, in denen die zuständige Behörde nach § 4 Abs. 2 Bundes-Apothekerordnung (BApO) „wesentliche Unterschiede“ festgestellt hat.
In der Eignungsprüfung hat der Antragsteller nachzuweisen, dass er in diesen Fächern über die Kenntnisse und Fähigkeiten, auch in der apothekerlichen Gesprächsführung, verfügt, die zur Ausübung des Apothekerberufs erforderlich sind.
Neben den fachlichen Inhalten ist apothekerliche Gesprächsführung Teil der Bewertung.
Ablauf und Organisation
Die Eignungsprüfung ist als mündliche Prüfung konzipiert und wird an einem Tag durchgeführt.
- In der Regel findet sie als Einzelprüfung statt.
- Soweit es die Fächer erlauben, können bis zu vier Antragsteller gemeinsam geprüft werden.
- Die Prüfungsdauer ist flexibel, abhängig von den festgestellten Unterschieden:
- mindestens 30 Minuten
- höchstens 60 Minuten pro Antragsteller
Zusammenfassung: Prüfungsorganisation
| Merkmal | Vorgabe (§ 22c) |
|---|---|
| Art der Prüfung | Mündlich, an einem Tag |
| Prüflinge pro Termin | 1 (Einzelprüfung) bis max. 4 gemeinsam |
| Prüfungsdauer | 30-60 min je Antragsteller |
Termine, Ladung, Fristen
Die Länder können für die Eignungsprüfung die regulären staatlichen Prüfungstermine nutzen (§ 12 AAppO).
- Die zuständige Behörde muss den Antragstellern ermöglichen, die Prüfung innerhalb von sechs Monaten nach Feststellung der Unterschiede abzulegen.
- Die Ladung zum Prüfungstermin muss mindestens sieben Tage vorher zugehen.
- Es gelten außerdem die Vorschriften aus § 13 entsprechend.
Prüfungsorganisation und -kommission
Die Prüfung findet vor einer staatlichen Prüfungskommission und in deutscher Sprache statt.
- Die Kommission umfasst einen Vorsitzenden und zwei weitere Mitglieder (Bestellung durch die zuständige Landesbehörde).
- Für alle Mitglieder sind Stellvertreter zu bestellen.
- Mitglieder können Professoren, Lehrkräfte oder erfahrene Apotheker sein.
- Der Vorsitzende leitet die Prüfung.
Die Prüfungskommission … besteht aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern. … Als Vorsitzende, weitere Mitglieder und Stellvertreter werden Professoren oder andere Lehrkräfte der Fächer … bestellt. Stattdessen können … auch dem Lehrkörper einer Universität nicht angehörende Apotheker bestellt werden.
Prüfungsbewertung & Wiederholung
Zum Bestehen müssen die Leistungen in jedem relevanten Fach mindestens als “bestanden” bewertet sein.
- Auch „mangelhafte, aber noch ausreichende“ Leistungen können zum Bestehen führen, solange sie den Anforderungen genügen.
- Die Prüfung wird mindestens zweimal jährlich angeboten.
- In jedem Fach gibt es zwei Wiederholungsmöglichkeiten.
Die Eignungsprüfung ist ein zielgerichtetes Instrument, das im Interesse der Patientensicherheit sicherstellt, dass Apotheker aus dem Ausland in den entscheidenden Fächern das notwendige fachliche und kommunikative Niveau für den deutschen Apothekenalltag besitzen. Neben Fachkenntnissen wird ausdrücklich auf die Gesprächsführungskompetenz Wert gelegt.
Dokumentation
Über jede Eignungsprüfung wird eine Niederschrift nach Anlage 18 AAppO angefertigt, in der
- Gegenstand und Verlauf der Prüfung,
- Bestehen/Nichtbestehen,
- maßgebliche Gründe,
- schwere Unregelmäßigkeiten
festgehalten werden. Diese ist von allen Kommissionsmitgliedern zu unterzeichnen und an die zuständige Behörde zu übermitteln.
Zusammenfassung
§ 22c AAppO schafft klare und nachvollziehbare Strukturen für die Anerkennung ausländischer Apothekerabschlüsse. Die Eignungsprüfung ist mündlich, kommissionsbasiert und richtet sich gezielt auf individuell festgestellte Defizite. Sie legt sowohl auf fachliche als auch auf kommunikative Kompetenzen Wert und garantiert durch klare Abläufe und Fristen eine faire und zügige Anerkennung im Interesse der Versorgungssicherheit.
Prüfungsfragen
💡 Tipp: Weitere kursbegleitende Karteikarten für Recht & Praxis gibt es auf Repetico!
Frage 1
Worauf ist die Eignungsprüfung inhaltlich beschränkt, und welcher Nachweis wird von den Antragstellern in diesen Bereichen verlangt?
Musterantwort anzeigen
Die Eignungsprüfung ist keine umfassende Prüfung über alle Inhalte der deutschen Ausbildung, sondern bezieht sich gezielt nur auf die Fächer, in denen die zuständige Behörde zuvor wesentliche Unterschiede zur deutschen pharmazeutischen Ausbildung festgestellt hat (Anknüpfung an die Feststellung nach § 4 Abs. 2 BApO).
In dieser Eignungsprüfung hat der Antragsteller nachzuweisen, dass er gerade in diesen Fächern über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die zur Ausübung des Apothekerberufs erforderlich sind. Der Nachweis umfasst ausdrücklich auch Kompetenzen in der apothekerlichen Gesprächsführung.
Examens-Tipp: In der Prüfung zuerst klar trennen: 1) „nur die Defizitfächer“ (wesentliche Unterschiede) und 2) „Nachweis: Kenntnisse, Fähigkeiten + Gesprächsführung“. Damit zeigst du, dass du den Zweck als Ausgleichsinstrument verstanden hast – nicht als „zweites Staatsexamen“.
Frage 2
In welcher Prüfungsform wird die Eignungsprüfung durchgeführt und wie ist der zeitliche Rahmen pro Antragsteller ausgestaltet?
Musterantwort anzeigen
Die Eignungsprüfung ist als mündliche Prüfung konzipiert und wird an einem Tag durchgeführt.
Der zeitliche Rahmen pro Antragsteller ist abhängig von den festgestellten Unterschieden, aber gesetzlich begrenzt:
- mindestens 30 Minuten
- höchstens 60 Minuten je Antragsteller
Examens-Tipp: Merke dir für mündliche Nachfragen die drei Kerndaten: „mündlich – an einem Tag – 30 bis 60 Minuten pro Antragsteller“. Das lässt sich oft sauber als Dreischritt antworten.
Frage 3
Unter welchen Voraussetzungen kann die Eignungsprüfung statt als Einzelprüfung gemeinsam abgenommen werden, und wie viele Personen dürfen dabei höchstens geprüft werden?
Musterantwort anzeigen
Grundsätzlich findet die Eignungsprüfung als Einzelprüfung statt. Wenn es die betroffenen Fächer bzw. Prüfungsinhalte zulassen, kann die Prüfung auch gemeinsam durchgeführt werden.
Dabei dürfen höchstens vier Antragsteller gemeinsam geprüft werden.
Examens-Tipp: Wenn du unsicher bist, starte mit dem Regelfall („Einzelprüfung“) und nenne danach die Ausnahme („bis zu vier gemeinsam, soweit es die Fächer erlauben“). Das entspricht typischer Gesetzessystematik.
Fehler entdeckt oder eine Idee? Wir verbessern die Inhalte laufend. Melde es uns gerne über dieses Formular ❤️ Unter allen hilfreichen Einsendungen verlosen wir jeweils im Januar und Juli 50 € (Teilnahmebedingungen).
Teile der Inhalte dieser Seite wurden mithilfe von KI-Systemen erstellt. Trotz sorgfältiger Prüfung und Moderation können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wichtige Informationen sollten stets anhand offizieller Quellen verifiziert werden. Gefundene Fehler können gerne über das Feedback-Formular gemeldet werden.